Mietausfallschutz von Gewerberaum
Mietausfallschutz von Gewerberaum
Mietausfall.de ist der einzige Spezialanbieter in Deutschland, der auch Vermietern von gewerblichen Flächen aus Handel, Produktion oder Logistik einen Mietausfallschutz bietet – unabhängig der Art und Weise der gewerblichen Nutzung. So werden im Rahmen des Mietfactorings nicht nur Büroflächen abgesichert, sondern z.B. auch Cafés, Restaurants, Eisdielen, Praxen, Fitnesszentren, Einzelhandel, Werkstätten, Lagerhallenhallen, Produktions- oder Logistikflächen etc.
Notwendigkeit
Die Notwendigkeit einer Absicherung von einem gewerblichen Mietverhältnis ist für den Vermieter der zugrundeliegenden Flächen oft sehr hoch: Oft führen wirtschaftliche Schwierigkeiten des Mieters zu plötzlichen Mietausfällen oder gar einer Insolvenz. Neben dem Schaden ausbleibender Mieteinnahmen muss der Gewerbevermieter dann oft zusätzlich die Investitionen tragen, die er zuvor zur Flächenanpassung für die Nutzungsausrichtung des Mieters vorgenommen hatte (z.B. Raumaufteilungen, Sanitäreinrichtungen, Sicherheitseinrichtungen etc.). Ferner beschränkt sich der gewerbliche Mietausfallschutz von Mietausfall.de bei der Betrachtung des Mieters nicht nur auf Personengesellschaften, sondern erfasst auch Kapitalgesellschaften. Tritt eine Kapitalgesellschaft als Mieter auf, wird im Antragsprocedere lediglich die Prüfung erweitert sowie zusätzliche Faktoren wie Standort- und Gebäudequalität in die Factoring-Entscheidungen mit einbezogen.
Leerstand
Im gewerblichen Mietfactoring bietet Mietausfall.de auch eine Leerstandsabsicherung für den Fall an, wenn aus einem zuvor durch Mietausfall.de abgesicherten befristeten Mietverhältnis ein plötzlicher Leerstand vor Mietvertragsende entsteht. Dabei übernimmt Mietausfall.de die Forderung der verbleibenden Mieten und führt sowohl die Räumung als auch die anschließende Neuvermietung der gewerblichen Fläche mit Spezialisten durch. Analog dem Mietausfallschutz bei Wohnraum erhält der Gewerbevermieter seine Forderungen aus der Vermietung der Gewerbefläche sofort – d.h. ab dem ersten Monat der fehlenden Zahlung. Somit sichert sich der gewerbliche Vermieter mit Abtretung der rückständigen Mietforderung seine Liquidität und erhält gleichzeitig mit Abschluss des Factoring-Vertrages eine Sicherheit bei seinen Investitionsplanungen zu Beginn der Vermietung.
Die jährliche Factoringvergütung ist abhängig von der Höhe der gewerblichen Gesamtmiete und dem Zeitraum, wie lange die Miete im Falle eines Mietausfalls weitergezahlt werden soll (8, 12 Monate). Die Laufzeit des Factoringvertrages ist grundsätzlich befristet (TERM) und wird mit Blick auf die Laufzeit des Gewerbemietvertrages individuell festgelegt, jedoch muss diese mindestens 24 Monate betragen. Für gewerbliche Eigentümer und Vermieter steht bei Mietausfall.de ein spezielles Team zur Gewerbemietabsicherung zur Verfügung.
Die Leistungsübersicht wie folgt:
Mietausfallschutz Gewerberaum | TERM |
Leistungs- gegenstand | Gewerbliche Mieterverhältnisse über Gewerbefläche |
Leistungs- umfang | Zahlung der monatlichen Miete an den Vermieter bei einem angezeigten Mietausfall |
Leistungs- beginn | ab dem 1. Monat des angezeigten Mietausfalls |
Haftungs- dauer | Erstattung der Mieten über einen Zeitraum von 8, 12 Monate |
Vertrags- dauer | befristet – jedoch mindestens 36 Monate ab Vertragsbeginn |
Leistungs- ergänzungen |
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Haftungs- summe | unbeschränkt – basierend auf der monatlichen Gesamtmiete und der abgeschlossenen Haftungsdauer |
Wartezeit | 0 Monate bei einem neuen Mietverhältnis 2 Monate bei einem bestehenden Mietverhältnis |
Ihre Vorteile als:
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